Internetanbindung von Drohnen bringt Chancen und Risiken

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Die Nutzung und Anwendungsbereiche von Drohnen, die so genannten Unmanned Aircraft Systems (UAS), sind mannigfaltig. Sie können in der Agrarwirtschaft zur Schädlingsbekämpfung eingesetzt werden oder finden Verwendung bei Film- und Luftaufnahmen in der Katastrophenhilfe. Aber auch bei der Überwachung und Wartung von schwer zugänglichen Bauwerken wie Brücken oder Kühltürmen sowie bei Windkraftanlagen oder Solarparks werden Drohnen zunehmend verwendet.

Doch egal ob die Luftfahrzeuge im kommerziellen oder im privaten Bereich zum Einsatz kommen, ein Trend ist nicht aufzuhalten. „UAS gehen online und werden Teil des Internets der Dinge, kurz IoT. Mit Hilfe innovativer Cloud-Technologien können ganze Wirtschaftszweige, wie Bauindustrie oder Agrarwirtschaft, revolutioniert werden“, erklärt Corinna Reget, Drohnen-Expertin und Produktmanagerin UAS bei TÜV Rheinland. „In unseren akkreditierten Laboren in Deutschland, den Niederlanden und Schweden führen wir spezielle Prüfdienstleistungen für UAS durch. Wir sind Experten für Funk, elektromagnetische Verträglichkeit, Batteriesicherheit sowie elektrische und mechanische Sicherheit. Darüber hinaus bieten wir Services im Bereich IoT Protected Privacy und Cybersecurity an. Drohnen dürfen nicht Ziel von Hackerangriffen werden und dann zur Gefahr für Menschen und Infrastrukturen werden.“

Neue europäische Regulierung für UAS (EU) 2019/945

Die TÜV Rheinland-Experten sind auch kompetente Ansprechpartner in allen regulatorischen und normativen Fragestellungen zu UAS. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begleiten nahezu alle Phasen der Produkte, von der Entwicklung bis zur Markteinführung“, erklärt Stephan Scheuer, Abteilungsleiter Smart Technologies. „Wir verfügen über ein globales Netzwerk von Standorten und haben Kenntnis von den jeweils nationalen Anforderungen an die Fluggeräte.“ So wurde beispielsweise die europäische Regulierung für unbemannte Luftfahrzeugsysteme und Drittlandbetreiber unbemannter Luftfahrzeugsysteme, die (EU) 2019/945, im Amtsblatt der Europäischen Union publiziert. Sie beinhaltet neue Regeln für die Anbringung der CE-Kennzeichnung an Unmanned Aircraft Systems, die für den Betrieb in der sogenannten „Open Category“ bestimmt sind.

Weitere Infos zu den Dienstleistungen von TÜV Rheinland zu Drohnen unter https://www.tuv.com/germany/de/prüfung-von-uas.html

Video von TÜV Rheinland zum Thema Drohnenprüfung bei Youtube unter https://www.youtube.com/watch?v=Q71RR4Iecck

Quelle: TÜV Rheinland

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