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Mieter und ihre Mythen: Häufige Irrtümer rund um den Mietvertrag

Im Mietrecht brodelt die Gerüchteküche. Gerade wenn es ums Ausziehen geht, haben viele Mieter ihre ganz eigenen Vorstellungen von Recht und Gesetz. Einige Irrtümer halten sich hartnäckig – und das häufig mit bösen Folgen. Experten räumen auf mit falschem Mieterwissen.

Jedes Jahr streiten sich Mieter und Vermieter mehr als 270.000 Mal vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland, wie der Deutsche Mieterbund berichtet. Das Mietrecht ist sehr komplex, selbst Juristen kennen sich nicht in jedem Winkel der Gesetzbücher aus. Viele Mieter kennen ihre Rechte und Pflichten nur vom Hörensagen und vor allem beim Thema Auszug haben sich einige Fehlvorstellungen angehäuft.

Die provozierte Kündigung

„Es gibt einen Trick, um vorzeitig aus dem Mietverhältnis herauszukommen: Einfach die Miete nicht mehr zahlen, dann kündigt der Vermieter fristlos.“ Diesen Versuch sollten Mieter...

Vom Zahlen der Kaltmiete bei vorzeitigem Auszug

„Zieht der Mieter im April aus, obwohl das Mietverhältnis erst im Juni endet, muss er bis zum Ende der Laufzeit nur noch die Kaltmiete...

Vom Streichen und Renovieren

„Weißeln muss der Mieter immer nach dem Auszug – auch wenn er die Wohnung unrenoviert übernommen hat.“ Es kommt immer darauf an, was im Mietvertrag...

Vom Abwohnen der Kaution

„Nach der Kündigung muss der Mieter keine Miete mehr zahlen. Der Vermieter kann sich die restlichen Zahlungen von der Kaution nehmen.“ „Das ist falsch und...

Die Regel mit den drei Nachmietern

„Wer seinem Vermieter drei Nachmieter sucht, kommt früher raus aus dem Mietvertrag.“ Dieser Glauben ist weit verbreitet, stimmt jedoch nicht. Auch wenn der Mieter eine...

Vorauszahlungen

Wer für die tolle 80 Quadratmeter große Wohnung 500 Euro Miete plus 60 Euro Betriebskosten zahlt, freut sich meistens nur kurz über die günstige...