Betriebserlaubnis beantragen

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Auf öffentlichen Straßen darf ein Fahrzeug nur mit einer gültigen Betriebserlaubnis bewegt werden. Diese
Betriebserlaubnis muss auch alle Änderungen umfassen, die nachträglich an dem Fahrzeug vorgenommen
wurden. Werden Änderungen, beispielsweise durch Tuning des Fahrzeugs, nicht eingetragen, erlischt die
Betriebserlaubnis und das Fahrzeug darf nicht mehr bewegt werden.
In § 19 Absatz 2 Straßenverkehrszulassungsordnung ist dazu zu lesen:
„Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen
Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas‐ und Geräuschverhalten verschlechtert wird.“
Werden also Änderungen am Fahrzeug vorgenommen, muss die Betriebserlaubnis neu beantragt werden.
Dafür ist in der Regel der TÜV zuständig, der das Fahrzeug einer genauen Überprüfung unterzieht und
dann die Betriebserlaubnis neu erteilt.
Soll eine Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug beantragt werden, das in Deutschland bislang nicht zugelassen
ist, muss sich der Halter an das Kraftfahrt‐ Bundesamt wenden. Dort kann unter Angabe von Baujahr,
Fahrzeugtyp und Fahrgestellnummer eine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug ausgestellt werden.

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