H‐Kennzeichen

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Wer einen Oldtimer fährt, der kann bei der Zulassungsstelle spezielle Kennzeichen, die sogenannten HKennzeichen,
beantragen. Bedingung für die Erteilung eines H‐Kennzeichens ist, dass sich das Fahrzeug in
einem guten Zustand befindet und älter ist als 30 Jahre.
Die H‐Kennzeichen werden also für gepflegte und liebevoll restaurierte Oldtimer vergeben und nicht für
betagte, klapprige Altfahrzeuge. Sinn dieser Regelung ist es, gut gepflegte alte Fahrzeuge als Kulturgut zu
erhalten und der gepflegte Zustand des Fahrzeugs muss von einem Sachverständigen bestätigt werden.
Vorteil der H‐Kennzeichen sind Vergünstigungen in der Kfz‐Steuer und Versicherung und auch die Umweltauflagen
sind für die Oldtimer wesentlich großzügiger auszulegen. So benötigt ein Oldtimer mit HKennzeichen
beispielsweise keinen Katalysator und keine grüne Plakette und darf trotzdem alle Umweltzonen
befahren.
Das H‐Kennzeichen unterscheidet sich von dem herkömmlichen Kennzeichen durch den Buchstaben H
für „historisch“, der an die individuelle Erkennungsnummer des Fahrzeugs angehängt wird.

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