Kurzzeitkennzeichen

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Das Kurzzeitkennzeichen kann von Privatpersonen für Überführungen oder Probefahrten genutzt werden.
Anders als das rote Kennzeichen, das für diese Zwecke von Händlern oder Werkstätten genutzt wird, ist das Kurzzeitkennzeichen jedoch wie das reguläre Kennzeichen an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden und kann nicht für mehrere verschiedene Fahrzeuge genutzt werden.
Das Kurzzeitkennzeichen, das auch als Tageszulassung bezeichnet wird, ist vom Tag der Antragsstellung an fünf Tage gültig. Nach Ablauf dieser Zeit verliert es automatisch seine Gültigkeit und muss nicht extra abgemeldet werden. Das Enddatum des Kennzeichens ist dafür rechts in einem gelben Feld gut sichtbar im Format TT/MM/JJ angegeben. Auch sonst unterscheidet sich das Kurzzeitkennzeichen im Aufbau von dem herkömmlichen Kennzeichen. Es beginnt links mit der Stadtkennung der ausstellenden Zulassungsstelle, gefolgt von der Stempelplakette. Als nächstes folgt eine Zahlenreihe, die mit 03 oder 04 beginnt, und abschließend ist das gelbe Feld mit dem Enddatum zu sehen. Das Kurzzeitkennzeichen ist nicht nur Pkw vorbehalten, sondern kann auch für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge wie Traktoren oder für Lkw oder Wohnmobile beantragt werden.

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