Vom Streichen und Renovieren

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„Weißeln muss der Mieter immer nach dem Auszug – auch wenn er die Wohnung unrenoviert übernommen hat.“

Es kommt immer darauf an, was im Mietvertrag steht. „Grundsätzlich muss der Vermieter Schönheitsreparaturen durchführen. So ist es gesetzlich geregelt“, erklärt Geiler. Seine Pflicht kann er aber auf den Mieter übertragen – mit einer entsprechenden Regelung im Mietvertrag. Seine Ansprüche durchsetzen kann der Vermieter aber nur, wenn die Klausel wirksam ist.
Nicht wirksam ist beispielsweise eine starr formulierte Klausel, die festschreibt, dass der Mieter immer beim Auszug streichen muss – egal in welchem Zustand sich die Wohnung befindet. Das haben die Karlsruher Richter in mehreren Entscheidungen klargestellt.
Genauso unwirksam sind Klauseln im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen, wenn der Vermieter die Wohnung unrenoviert an den Mieter übergibt. Das hat der Bundesgerichtshof in einem wichtigen Grundsatzurteil entschieden (Az.: VII ZR 185/14).

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