Vom Abwohnen der Kaution

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„Nach der Kündigung muss der Mieter keine Miete mehr zahlen. Der Vermieter kann sich die restlichen Zahlungen von der Kaution nehmen.“

„Das ist falsch und ganz gefährlich“, warnt Gunther Geiler, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes aus Nürnberg. „Wer das macht, gerät in Zahlungsverzug.“ Mieter dürfen die Kaution nicht „abwohnen“. Sie müssen bis zum letzten Tag die vollständige Miete bezahlen. Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für alle Ansprüche gegenüber dem Mieter. Zum Beispiel aufgrund von rückständiger Miete oder nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen.

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