Jeder dritte junge Mensch unter 30 wird im Netz beschimpft

190
TMITC - Ads
Jeder dritte junge Mensch unter 30 wird im Netz beschimpft.

Umfrage im Auftrag von Generali zeigt: 90 Prozent der Internetnutzer finden, dass der Umgang im Netz grundsätzlich respektloser ist

– Gerade junge Menschen erleben häufiger Beleidigungen im Netz

– Fehlendes Rechtswissen: Jeder Dritte denkt, man dürfe ungestraft seine Zustimmung zu Beleidigungen im Netz abgeben

Dass im Internet mitunter ein rauer Umgangston herrscht, ist keine Neuheit und immer häufiger beobachten Nutzer Hasskommentare und Hassreden im Netz. Eine aktuelle Forsa-Umfrage im Auftrag des Generali Rechtsschutzversicherers Advocard bestätigt die Wahrnehmung zunehmender Respektlosigkeit in der digitalen Welt, die vor allem in der Anonymität und dem fehlenden persönlichen Kontakt begründet liegt. Wie sehr Internetuser von Beleidigungen betroffen sind und welche Rechte Opfer haben, zeigt nun der zweite Teil der Serie im Auftrag von Advocard, dem Rechtsschutzversicherer der Generali in Deutschland.

PÖBELKOMMENTARE IM NETZ SIND KEINE SELTENHEIT

Zwei Drittel aller Befragten (65 Prozent) haben bereits wahrgenommen, dass eine andere Person im Internet beschimpft oder beleidigt wurde. Die überwiegende Mehrheit (57 Prozent) hat dies sogar schon mehrfach beobachtet. Besonders häufig werden solche Kommentare von den 18- bis 29-Jährigen (83 Prozent) und den männlichen Internetnutzern (72 Prozent vs. 58 Prozent Frauen) wahrgenommen. Selbst im Internet beleidigt oder beschimpft wurden in der Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen 36 Prozent und bei den 30- bis 44-Jährigen ist fast ein Viertel betroffen. Peter Stahl, Vorstandssprecher bei Advocard, dem Rechtsschutzversicherer der Generali in Deutschland: „Beschimpfungen im Netz scheinen inzwischen zum Alltag zu gehören. Die hohe Anonymität, die räumliche Distanz und geringe Hemmschwellen tragen wahrscheinlich dazu bei, dass dieser Kanal immer öfter zum Frustabbau genutzt wird und die Grenze zwischen einer kritischen Meinungsäußerung und einer tatsächlichen Beleidigung häufiger überschritten wird.“

Die Psychologin Dr. Eva Wlodarek bestätigt diese Aussage und ergänzt: „Die normalerweise vorhandene Empathie ist im Netz geringer, da wir die direkte Reaktion des Gegenübers nicht sehen. Richtig gefährlich wird es, wenn der Streit eskaliert und es zu Verleumdungen, Hetze und Drohungen kommt. Dabei handelt es sich um Taten, die durchaus zur Anzeige gebracht und juristisch verfolgt werden können.“

DAS KANN SCHNELL GEHEN: FALSCHES VERHALTEN IM NETZ

Die Mehrheit der Internetnutzer weiß zwar generell, was im Netz rechtens ist – aber viele Akteure sind dann doch auf dem Holzweg. So sind durchschnittlich 33 Prozent der Internetuser fälschlicherweise der Meinung, dass sie im Netz einfach ungestraft ihre Zustimmung zu einer beleidigenden Äußerung ausdrücken dürfen. Die 30- bis 44-Jährigen liegen hier mit 39 Prozent sogar deutlich über dem Durchschnitt. „Dass diese Menschen sich damit auf rechtliches Glatteis begeben, ist ihnen dabei offenbar nicht bewusst. Hier bedarf es Aufklärung über die Rechte, die jeder auch im Internet hat“, macht Peter Stahl deutlich.

BELEIDIGUNGEN SIND AUCH IM INTERNET NICHT ERLAUBT

Dass sie selbst sogar schon eine Person im Internet beleidigt haben, geben lediglich vier Prozent der befragten Internetuser zu. Bei den 18- bis 29-Jährigen sind es immerhin doppelt so viele (acht Prozent) und bei den Männern immerhin noch sieben Prozent. „Problematisch bei Beleidigungen im Netz ist, dass sie in der Regel öffentlich für alle sichtbar sind und dauerhaft festgehalten werden. Das bedeutet eine andauernde Belastung für die Opfer“, erklärt Wlodarek. Leider glauben heute immerhin noch acht Prozent aller Internetuser, dass Beschimpfungen im Netz erlaubt sind und fünf Prozent der User sind sich diesbezüglich nicht sicher.

„Die schriftlich oder auf Video festgehaltenen Straftaten bieten den Opfern allerdings auch die Chance, das Unrecht nachzuweisen. Denn genau wie im ‚realen Leben‘ sind auch im Netz Beleidigungen nicht erlaubt und die Verfasser können strafrechtlich belangt werden“, stellt Anja-Mareen Decker, Juristin bei Advocard, dem Rechtsschutzversicherer der Generali in Deutschland, klar.

Quelle: Advocard

TMITC - Ads