Vorübergehendes Betretungsverbot für Schüler aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf

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Die Stadt Münster gleicht ihr Vorgehen im Umgang mit Kindern aus den Kreisen Warendorf und Gütersloh dem Vorgehen der Behörden in diesen beiden Kreisen an:

Alle Schülerinnen und Schüler, die in den Kreisen Gütersloh oder Warendorf wohnhaft sind oder sich üblicher Weise dort aufhalten, sind auch vom Unterricht an münsterischen Schulen ausgeschlossen und dürfen – ebenso wie in den Kreisen Warendorf und Gütersloh – auch in MünsterSchulgebäude nicht betreten.

Ein Ausschluss von der Betreuung und ein Betretungsverbot gelten auch für Kinder aus den beiden Kreisen, die Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege in Münster besuchen. Hintergrund ist ein dramatisches Infektionsgeschehen in den Nachbarkreisen:

Binnen weniger Tage wurden ausgehend von einem Fleischbetrieb der Firma Tönnies im Kreis  Gütersloh über 1500 Neuinfektionen mit dem gefährlichen Corona-Virus gezählt.

In der Folge kam es auch zu einem auffälligen Infektionsgeschehen im Kreis Warendorf.

Quelle: Stadt Münster

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