Elektro-Tretroller: Vier Verleihfirmen wollen in Münster starten

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Symbolfoto

Stadt, Unternehmen, Polizei und ADFC stimmten sich ab / Die Abstellplätze für Leihfahrzeuge

Ab dem 15. Juni sind Elektro-Tretroller (E-Scooter) auf Radwegen und, falls solche nicht vorhanden sind, auf Straßen zugelassen. Voraussichtlich schon ab Ende Juni werden in Münster auch Verleihfirmen Fahrzeuge öffentlich anbieten. Die Stadt wird diesen Firmen, aber auch privaten Nutzern, zirka zehn Abstellflächen zur Verfügung stellen.

Wer mit dem Elektro-Tretroller fährt, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Für den Roller muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegen, außerdem wird eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt. Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

In Münster hätte das Timing nicht besser sein können. Einen Tag nachdem das Bundeskabinett der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung  zugestimmt hat, trafen sich am 23. Mai auf Einladung der Stadt vier an einem Verleihsystem interessierte Firmen mit Vertretern von Stadt, städtischen Gesellschaften, Polizei und ADFC. Gemeinsames Ziel: Die neuen Verkehrsmittel sollen in Münster als Bereicherung erfahrbar werden. Dazu muss im Vorfeld ein Interessenausgleich zugunsten sicherer, geordneter und stadtverträglicher Abläufe erfolgen. Das Gespräch führte zu einem guten Einvernehmen.

Es wurde vereinbart,  dass die Stadt den Verleihern rund zehn innenstadtnahe Abstellflächen anbietet. Diese etwa drei bis sechs Meter breiten Flächen erhalten eine kostengünstige, flexible Beschilderung, die bei Bedarf leicht angepasst werden kann.

Die Unternehmen können diese Flächen nutzen und verpflichten sich im Gegenzug, Standards beim Verleih und zum Beispiel bei der Rückholung defekter Roller einzuhalten. Für mögliche Beschwerden benennen sie gegenüber der Stadt eine Ansprechstelle.

Zurzeit wird geprüft, ob hier Abstellplätze ausgewiesen werden können:

– Hauptbahnhof-Westseite, neben Fußgängertunnel Nord

– Salzstraße 29/30, Höhe Reisebüro

– Syndikatplatz, bei Abluftanlage

– Loerstraße, bei Fahrradabstellanlage neben Karstadt

– Stubengasse, Höhe Hotel H4

– Königsstraße, Parkplatz gegenüber AOK

– Apostelkirche, bei Fahrradabstellanlage Neubrücken-/ Bergstraße

– Asche, an Hauswand der Stadtbücherei

– Ludgeriplatz, Vorplatz Stadthaus 2

– auf P+R-Parkplätzen

– ADFC-Radstation Münster-Arkaden

Auch wenn letzte Details noch zu klären sind: „Alle Beteiligten zeigten sich zufrieden mit dem sehr frühzeitigen Austausch und der konstruktiven Zusammenarbeit“, so Norbert Vechtel, der stellvertretende Leiter des Ordnungsamtes. „Negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und Begleiterscheinungen, wie beim Fahrradverleih von ‚Obike‘ in Hamburg und München müssen beim Verleih der Elektro-Tretroller in jedem Falle vermieden werden. Darin waren sich alle einig.“

Die vereinbarte Regelung soll zunächst etwa drei Monate lang getestet werden. Dann werden die Standorte der Roller und die Zusammenarbeit mit den Verleihfirmen bewertet und erforderlichenfalls angepasst.

Quelle: Stadt Münster

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