– Von den Beitragserhöhungen sind 48 Millionen gesetzlich Versicherte betroffen
– Wechsel spart Beschäftigten und Unternehmen zusammen bis zu 876 Euro im Jahr
– Bei Beitragserhöhungen Sonderkündigungsrecht bis 31. Januar 2021
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen sind stark gestiegen und trotzdem ist die Wechselbereitschaft der Deutschen gering. In einer repräsentativen YouGov-Umfrage im Auftrag von CHECK24 gaben lediglich sieben Prozent der Befragten an, in letzter Zeit ihre gesetzliche Krankenkasse gewechselt zu haben oder dies in naher Zukunft tun zu wollen.1)
31 der allgemein zugänglichen Kassen haben ihren Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2021 angehoben. Hinzu kommen Beitragserhöhungen bei neun Krankenkassen, die nur für Angestellte bestimmter Unternehmen wählbar sind. Von den insgesamt rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland sind über 48 Millionen von Mehrkosten betroffen. Durch die Beitragserhöhungen zahlen Verbraucher*innen bei allgemein zugänglichen Kassen bis zu 232 Euro mehr pro Jahr.2)
59 Krankenkassen halten ihren individuellen Zusatzbeitrag konstant. Nur zwei Kassen senkten ihren Beitrag, diese hatten allerdings zuvor schon vergleichsweise hohe Zusatzbeiträge. In zwei weiteren Fällen profitieren Versicherte von einem niedrigeren Zusatzbeitrag durch Kassenfusionen.
Hier geht es zur aktuellen Übersicht über die Zusatzbeiträge 2021
Wechsel spart Beschäftigten und Unternehmen zusammen bis zu 876 Euro im Jahr
Durch die individuellen Beitragserhöhungen der Krankenkassen steigt 2021 der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,2 Prozentpunkte auf 1,3 Prozent. Ein Wechsel der Kasse lohnt sich somit: Versicherte, die bisher bei der teuersten allgemein zugänglichen Krankenkasse mit 1,9 Prozent Zusatzbeitrag versichert sind und zur günstigsten Alternative mit 0,39 Prozent wechseln, sparen je nach Einkommen bis zu 438 Euro pro Jahr, der gleiche Sparbetrag entfällt auf die Unternehmen.
„Da der Zusatzbeitrag paritätisch durch Beschäftigte und Unternehmen getragen wird, profitieren von einem Wechsel nicht nur die Versicherten“, sagt Dr. Christine Prauschke, Geschäftsführerin gesetzliche Krankenversicherung bei CHECK24. „Auch für die Unternehmen ist dies gerade während der anhaltenden Corona-Krise eine hilfreiche Entlastung.“
Seit Januar 2021 viele Erleichterungen für Versicherte beim Krankenkassenwechsel
Seit dem 1. Januar 2021 ist der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse für Versicherte noch einfacher. Krankenkassenmitglieder müssen nun nicht mehr bei ihrer bisherigen Kasse kündigen und eine Kündigungsbestätigung anfordern, sondern können direkt eine neue Krankenkasse auswählen.
„Die Übermittlung der Kündigung übernimmt seit Januar 2021 die neue Krankenkasse im elektronischen Meldeverfahren“, sagt Dr. Christine Prauschke. „Die Gefahr einer Versicherungslücke besteht nicht. Denn eine Ablehnung des Antrags – zum Beispiel aufgrund des Alters, Vorerkrankungen oder laufenden Behandlungen – ist bei zuvor bereits gesetzlich Versicherten ausgeschlossen.“
Darüber hinaus gilt seit 2021 eine verkürzte Bindungsfrist. Verbraucher*innen können nun in der Regel alle zwölf Monate ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln. Bisher waren sie 18 Monate gebunden.
Außerdem neu: Bei einem Arbeitgeberwechsel entfällt die Bindungsfrist von zwölf Monaten, es kann sofort gewechselt werden. Wichtig ist allerdings, dass Beschäftigte bis 14 Tage nach Arbeitsbeginn eine neue Kasse wählen. Ein sofortiger Krankenkassenwechsel ist ebenso grundsätzlich möglich bei Beginn einer Ausbildung, Beginn oder Ende einer Arbeitslosigkeit sowie Übertritt in die Selbständigkeit oder Rente.
„Für Versicherte wird es noch lohnender, regelmäßig zu überprüfen, ob ihre derzeitige Krankenkasse die besten Leistungen für die jeweilige Lebenssituation bietet“, sagt Dr. Christine Prauschke. „Wenn sich Prioritäten ändern und bestimmte Zusatzleistungen wichtiger werden, kann nun regelmäßig die Kasse gewechselt werden.“
Sonderkündigungsrecht bis 31. Januar 2021 für Versicherte bei Beitragserhöhungen
Häufigster Wechselgrund ist aktuell die Beitragserhöhung der Krankenkassen. Gesetzlich Versicherte haben ein Sonderkündigungsrecht bis zum 31. Januar 2021, wenn ihre aktuelle Krankenkasse den Zusatzbeitrag zum Januar 2021 erhöht hat. Sie können den Wechsel bis Ende Januar beantragen, um dann nach Ablauf der gesetzlichen Wechselfrist von zwei Kalendermonaten zum April 2021 Mitglied bei der neuen Krankenkasse zu werden.
1)Quelle: YouGov. Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH im Auftrag von CHECK24, an der 2.015 Personen zwischen dem 4.1. und 5.1.2021 teilnahmen. Die Ergebnisse sind gewichtet und repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren. Die Frage lautete: „Haben Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse in letzter Zeit gewechselt oder haben Sie dies in absehbarer Zeit vor?“ Antwortmöglichkeiten ja: 7 Prozent, nein: 81 Prozent, Ich bin nicht gesetzlich krankenversichert: 9 Prozent, Weiß nicht/keine Angabe: 3 Prozent
2)Aktuell erhöhen gesetzliche Krankenkassen ihren usatzbeitrag um bis zu 0,8 Prozentpunkte. Die anteiligen Mehrkosten für Beschäftigte mit einem Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze liegen damit bei 232 Euro im Jahr. Die Beitragsbemessungsgrenze (58.050 Euro) markiert das Maximum, bis zu dem in den Sozialversicherungen Beiträge erhoben werden. Der über diesen Grenzbetrag hinausgehende Teil des Einkommens ist beitragsfrei.