Auto‐Kennzeichen

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Mit der Anmeldung bei der zuständigen Zulassungsstelle erhält das Auto seine Kennzeichen.
Ohne die vorschriftsmäßig angebrachten Kennzeichen darf es nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Über das Kennzeichen können das Fahrzeug und der Fahrzeughalter jederzeit durch eine Abfrage bei der Zulassungsstelle identifiziert werden, was beispielsweise notwendig ist, wenn mit dem Fahrzeug eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat begangen wird. Gleichzeitig gibt das Kennzeichen durch die Dienstsiegel Auskunft über die Hauptuntersuchung.

Auf deutschen Autokennzeichen sind folgende Informationen zu finden:
• Das Eurofeld mit der Länderkennung.
• Der Ort der Zulassungsstelle als Kürzel aus 1‐3 Buchstaben.
• Die individuelle Erkennungsnummer des Fahrzeugs, die aus einer Buchstabenreihe und einer
Zahlenreihe besteht.
• Dienstsiegel wie beispielsweise die Prüfplakette des TÜV.
Bis zum 2015 konnte anhand des Autokennzeichens auf den Hauptwohnort des Halters geschlossen werden,
da das Fahrzeug bei einem Wohnortwechsel umgemeldet und mit regionalen Kennzeichen ausgestattet
werden musste. Seit Januar2015 gilt jedoch die Neuregelung der bundesweiten Kennzeichen Mitnahme.
Das Fahrzeug muss seitdem nicht mehr umgemeldet werden. Das Kennzeichen gibt nur noch Aufschluss
darüber, bei welcher Zulassungsstelle das Fahrzeug zugelassen wurde.
Das Kennzeichen ermöglicht außerdem eine gewisse Individualisierung des Fahrzeugs, da die individuelle
Erkennungsnummer frei gewählt werden kann. Bedingung dafür ist jedoch, dass die Zahlen‐Buchstaben
Kombination nicht bereits anderweitig vergeben ist. Weiterhin werden gewisse Kombinationen wie beispielsweise
„SS“, „HJ“ oder „KZ“, die in einem negativen historischen Kontext stehen, nicht vergeben.

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