Autoverkauf gewerblich

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Beim gewerblichen Autoverkauf gilt eine zweijährige Sachmängelhaftung. Diese gesetzlich verankerte
Haftung kann der gewerbliche Verkäufer nicht ausschließen, er kann sie jedoch unter gewissen Umständen
auf ein Jahr verkürzen und dies im Kaufvertrag festhalten. Der gewerbliche Verkäufer haftet im Rahmen
der Sachmängelhaftung für mindestens ein Jahr für alle Mängel, die der Gebrauchtwagen bereits
zum Zeitpunkt des Verkaufs aufwies.
Viele gewerbliche Autoverkäufer bieten auch eine Gebrauchtwagengarantie. Hierbei handelt es sich um
eine freiwillige Serviceleistung, die entweder im Kaufpreis inbegriffen ist oder zusätzlich erworben werden
kann und nicht zwingend alle Fahrzeugteile abdeckt.

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