Autoscheiben tönen

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Getönte Autoscheiben bringen vor allem im Sommer Vorteile mit sich, da sich das Auto in der Sommerhitze
nicht so stark aufheizt. So kann die Klimaanlage geschont werden, was gleichzeitig Sprit spart. Das
Tönen der Scheiben stellt jedoch eine bauliche Veränderung dar, bei der einige Dinge beachtet werden
müssen.
Generell ist es nicht gestattet, die vorderen Seitenscheiben und die Windschutzscheibe zu tönen. Diese
Scheiben müssen zu jeder Zeit eine freie Sicht gewährleisten und dürfen daher nicht getönt werden. Ausnahmen
bilden klare durchsichtige Folien an den Seitenscheiben, die vor dem Splittern des Glases schützen
sollen. An der Windschutzscheibe sind sie jedoch auch nicht erlaubt.
Für die Windschutzscheibe besteht die einzige Ausnahme in einem Tönungsstreifen, der jedoch besonderen
Anforderungen entsprechen muss. So darf er beispielsweise die freie Sicht in keiner Weise behindern.
Werden die hinteren Scheiben des Fahrzeugs getönt, muss eine allgemeine Bauartgenehmigung für die
Tönungsfolie vorhanden sein, die bei jeder Fahrt mitgeführt werden muss oder die getönten Scheiben
müssen in den Zulassungspapieren vermerkt sein. Wird dies versäumt, riskiert der Fahrzeugführer, die
Betriebserlaubnis des Autos zu verlieren.

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