Auch kleine Betriebe müssen Datenschutz beachten

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Ende Juni hat der Bundestag eine Änderung im Datenschutzgesetz beschlossen, um kleine Betriebe bei der Umsetzung der DSGVO zu entlasten. Erst ab zwanzig Mitarbeitern, die sich ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, sollen Unternehmen künftig verpflichtet sein, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Bisher war das schon ab zehn Mitarbeitern der Fall. TÜV SÜD warnt allerdings davor, das Thema Datenschutz jetzt zu vernachlässigen. Neue Schulungstermine dazu, aber auch zu vielen anderen Themen, sind auf der Website der TÜV SÜD Akademie ab sofort online verfügbar.

„Viele Mitarbeiter sind nach wie vor nicht ausreichend geschult zum Thema Datenschutz, dieser wichtige Aspekt wird leider noch viel zu oft vernachlässigt“, sagt Jörg Schemat, Geschäftsführer TÜV SÜD Akademie. Laut einer Online-Umfrage im Auftrag von TÜV SÜD im Mai 2019 gaben nur 44 Prozent der befragten Unternehmen an, ihre Mitarbeiter ausreichend zur Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geschult zu haben. Auch angesichts der gesetzlichen Erleichterung auf nationaler Ebene in Deutschland sollten kleine Unternehmen das Thema Datenschutz auch jetzt nicht vernachlässigen. Denn nach wie vor liegt die Verantwortung für die Umsetzung in vollem Umfang bei der Geschäftsleitung, auch wenn kein Datenschutzbeauftragter verpflichtend vorgeschrieben ist. Bei einem Verstoß gegen die Datenschutzrichtlinien drohen Strafzahlungen in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent ihres Jahresumsatzes.

Datenschutzfachportal mit Expertentipps für die Praxis

Die DSGVO-Schulungen der TÜV SÜD Akademie reichen von den Grundlagen über Update-Seminare und Praxisworkshops bis hin zu speziellen Kursen für den Datenschutz im Personalwesen oder Gesundheitswesen. Zudem bietet das vor einem Jahr erfolgreich gestartete Datenschutzfachportal der TÜV SÜD Akademie registrierten Nutzern den Zugriff auf aktuelles Fachwissen und Expertentipps für die tägliche Praxis, DSGVO-Prozesse sind hier übersichtlich dargestellt. Alle Arbeitshilfen, Checklisten und Muster des kostenpflichtigen Angebots sind downloadbar und individuell editierbar. In Indien und Singapur wird das Datenschutzfachportal bald ebenfalls verfügbar sein. Das internationale Portal beinhaltet die EU-einheitlichen Vorgaben der General Data Protection Regulation (GDPR), also keine nationalen Rechte.

Neue Fortbildungstermine 2020

Neue Termine für Schulungen zum Thema Datenschutz, aber auch zu vielen anderen Themen, sind ab sofort auch für 2020 online verfügbar. Die TÜV SÜD Akademie hat Schulungen und Fortbildungen zu über 100 Themengebieten aus Management und Technik, zum Beispiel zum digitalen Wandel und Innovationsmanagement im Programm. BIM-Anwendungen und Industrie 4.0 sind einige der aktuellen Bereiche, neben Klassikern wie Qualitätsmanagement oder Brandschutz. Die TÜV SÜD Akademie legt besonderen Wert auf ein großes Angebot an digitalen Lernformaten wie E-Learnings, Webinaren, Virtual-Reality- und 360o-Trainings.

Alle Fort- und Weiterbildungsangebote sowie die Termine der TÜV SÜD Akademie gibt es online unter: www.tuev-sued.de/akademie.

Die Registrierung für das Datenschutz-Fachportal ist über folgenden Link möglich: www.tuev-sued.de/datenschutz-portal.

Umfassende Informationen zum Thema Datenschutz nach EU-DSGVO, externer Datenschutzbeauftragter, geprüfte Auftragsverarbeitung und zertifizierte Datenträgervernichtung bietet die TÜV SÜD Sec-IT GmbH unter https://www.tuev-sued.de/fokus-themen/it-security.

Quelle: TÜV Süd

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