Demonstrationsanmeldung „Extinction Rebellion“: Keine Ausnahmegenehmigung

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Die Stadt Münster hat am Mittwochabend einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung für eine Demonstration abgelehnt. Die Antragsteller aus Münster hatten beim Polizeipräsidium Münster eine Versammlungsanmeldung „Extinction Rebellion“ eingereicht für den heutigen Donnerstag. Durchgeführt werden sollte in der Innenstadt eine einstündige Mahnwache mit 15 Teilnehmern.

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Versammlungen sind in NRW derzeit per Coronaschutzverordnung des Landes untersagt. Ausnahmen von diesem vorübergehenden Verbot können die kommunalen Ordnungsbehörden im Bereich des Versammlungsrechts (Demonstrationen) zulassen, wenn der Veranstalter die Einhaltung von erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen sichergestellt hat. Daher wurde die Anmeldung von der Polizei an die Stadt weitergeleitet mit der Bitte um Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung vorliegen.

Nach Prüfung und Abwägung der ermessensleitenden Gesichtspunkte hat die Stadt Münster festgestellt, dass die gewünschte Ausnahmegenehmigung nicht erteilt werden kann. Das Polizeipräsidium hat eine ähnliche Einschätzung abgegeben.

Zwar sicherten die Anmelder im Rahmen eines sog. „Kooperationsgespräches“ die Einhaltung verschiedener Coronaschutzmaßnahmen zu (u.a. 1,5 m Abstand, getrennte Anreise, kein Flyerverteilen durch die Teilnehmer). Allerdings bleibt aus Sicht der Stadt fraglich, ob und wie die Veranstalter die Zahl der Demonstranten begrenzen kann. Das haben auch die Erfahrungen mit zwei kürzlich genehmigten Mahnwachen in Münster gezeigt.

Nach Angaben der Stadt sind die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung somit nicht gegeben. Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer: „Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes und unentbehrliches Funktionselement des demokratischen Rechtsstaates. Im aktuellen Fall aber muss die Sicherstellung des Infektionsschutzes der Bevölkerung im Vordergrund stehen. Da die Praxis schwierig und die Rechtsprechung zu diesem Thema sehr uneinheitlich verlaufen, ist allerdings eine kritische Prüfung der aktuellen Verfahrensregeln durch die Landesregierung angezeigt.“

Rückfragen: Stadt Münster, Thomas Reisener

Quelle: Stadt Münster

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