Bebauungspläne für Gewerbegebiete in Mecklenbeck sollen geändert werden

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Ziele des Einzelhandelskonzepts werden umgesetzt / Pläne liegen ab Montag, 5. August, öffentlich aus

Die Stadt Münster setzt die Ziele des Einzelhandelskonzepts in der Bauleitplanung konsequent um. Um der schrittweisen Verdrängung von Handwerk und Gewerbe aus den eigentlich hierfür vorbehaltenen Bereichen im Gewerbegebiet Mecklenbeck östlich der Autobahn entgegenzuwirken, sollen die Bebauungspläne Nr. 268 und Nr. 312 geändert werden. Sie beziehen sich auf Flächen nördlich und südlich der Weseler Straße.

Einzelhandelsnutzungen sollen hier zukünftig nicht mehr zulässig sein. Ausnahmen soll es nur für Gewerbebetriebe geben, die ihre eigenen Produkte in untergeordnetem Umfang vermarkten, sowie für Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen und für Tankstellenshops. Außerdem werden bereits bestehenden Einzelhandelsbetrieben in begrenztem Umfang Erweiterungsmöglichkeiten zugestanden.

Die Entwürfe zur Änderung der Bebauungspläne können ab Montag, 5. August, bis einschließlich Donnerstag, 5. September, im Kundenzentrum des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden (Öffnungszeiten: Mo – Mi 8 – 16 Uhr, Do 8 – 18 Uhr, Fr 8 – 13 Uhr).   Neben der Offenlegung im Stadthaus 3 können die Unterlagen ab dem 5. August auch im Stadtportal unter www.stadt-muenster.de/stadtplanung eingesehen werden.

Bis zum Ende der öffentlichen Auslegung am 5. September besteht die Möglichkeit, bei der Stadtverwaltung Stellungnahmen zur Planung abzugeben. Möglich ist dies beispielsweise per Post, per E-Mail oder über das Online-Formular im Stadtportal.

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