Fahrerlaubnispflicht

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Ohne gültige Fahrerlaubnis darf auf deutschen Straßen kein Kraftfahrzeug geführt werden, es besteht also eine Fahrerlaubnispflicht, von der es auch keine Ausnahmen gibt. Mit der Fahrerlaubnis wird bescheinigt, dass der Fahrer fähig ist, das entsprechende Fahrzeug zu führen, um welches Fahrzeug es sich handelt, ergibt sich dabei aus einem Kürzel im Führerschein.

Aktuell gibt es in Deutschland 16 Führerscheinklassen, für die eine Fahrerlaubnis erworben werden kann. Einige der höheren Klassen schließen dabei niedrigere Klassen automatisch mit ein, so hat beispielsweise wer den Führerschein A für Motorräder ohne Beschränkung hat, automatisch die Fahrerlaubnis für die niedrigen Motorradklassen. Andersherum ist eine bestimmte Fahrerlaubnis oft Voraussetzung, um eine andere Fahrerlaubnis zu erlangen, so ist beispielsweise für die Erlangung des Führerscheins Klasse C1 der Führerschein Klasse B Voraussetzung.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird in Deutschland als Straftat gewertet und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden (§ 21 Straßenverkehrsgesetz). Nicht zu verwechseln ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis mit dem Fahren ohne Führerschein. Letzteres bezieht sich darauf, dass der Fahrer den Führerschein nicht dabei hat und es wird mit einem Bußgeld von 10,‐ € geahndet.
Die Fahrerlaubnis für die verschiedenen Kraftfahrzeuge kann ab dem Alter von 16 oder 18 Jahren erworben werden. Zum Erlangen der Fahrerlaubnis müssen in einer Fahrschule mindestens die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstunden absolviert werden und das theoretische Wissen und das praktische Können werden jeweils in einer Prüfung abgefragt.

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