Fahrschule Pflichtstunden

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Um einen Führerschein zu machen, muss eine Fahrschule besucht werden.
Dort gibt es sogenannte Pflichtstunden, die gesetzlich vorgeschrieben sind und auf jeden Fall absolviert
werden müssen. Im praktischen Teil handelt es sich zumeist um die sogenannten Sonderfahrten wie Autobahnfahrten,
Überlandfahrten und Fahrten in der Dämmerung oder Dunkelheit. Auch in der Theorie ist
eine gewisse Mindestanzahl an Übungsstunden vorgeschrieben.
Mit den gesetzlichen Pflichtstunden ist es jedoch nicht getan. Je nach Talent und Auffassungsgabe des
Fahrschülers werden darüber hinaus noch weitere Theorie‐ und Praxisstunden notwendig.

 

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