Recht auf Löschung von Intimfotos nach Beziehungsende?

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Nach dem Ende einer Beziehung muss der Ex-Partner nicht sämtliche Foto- und Videoaufnahmen des anderen löschen. Schließlich wurden die Aufnahmen einvernehmlich gemacht. Allerdings hat der andere Partner Anspruch darauf, dass erotische und intime Aufnahmen von ihm gelöscht werden. Auf das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 20. Mai 2014 (AZ: 3 U 1288/13) macht die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam.

Ein Fotograf machte während der Beziehung zahlreiche, auch intime Fotos von seiner Freundin. Die Frau fertigte auch selbst solche Aufnahmen an, die sie ihrem Freund in digitalisierter Form überließ. Sie forderte vor Gericht, dass ihr Ex-Partner es unterlasse, die Aufnahmen Dritten oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Das Landgericht Koblenz verurteilte den Mann sogar, die intimen Aufnahmen seiner Ex-Freundin vollständig zu löschen. Die Löschung der übrigen Aufnahmen lehnte es allerdings ab.

Die zweite Instanz bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Die während einer Beziehung im Einvernehmen erfolgten Foto- und Filmaufnahmen verletzten nicht das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person. Die gegebene Einwilligung umfasse auch, dass der andere die Aufnahmen in Besitz haben könne und über sie verfüge. Dieses Einverständnis könne nur dann widerrufen werden, wenn aufgrund veränderter Umstände dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Fotografierten Vorrang vor dem Umstand seiner Zustimmung zu den Aufnahmen zu gewähren sei.

Das sei nach Beendigung der Beziehung bei den intimen – und damit den Kernbereich des Persönlichkeitsrechts betreffenden Aufnahmen – der Fall. Eine vollständige Löschung aller Aufnahmen komme nicht in Betracht. Aufnahmen in Alltagssituationen seien nur in geringem Maße geeignet, das Ansehen der Frau gegenüber anderen zu beeinflussen.

Quelle: DAVIT.de

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