Von Unfreien und Leibeigenen in Münster und dem Münsterland

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Dieser Brief entlässt Catharinen Ewerding in die Freiheit. Sie wird mit dem Schriftstück der Adligen von Berswordt aus der Leibeigenschaft entlassen. Foto: Stadt Münster / Sammlung Stadtarchiv Bestand Magdalenenhospital

Themenabend im Stadtarchiv schlägt wenig beachtetes Geschichtskapitel auf

Heiraten oder gar wegziehen ohne die Zustimmung des Leibherrn? Das war vor 200 Jahren der einfachen Bevölkerung auf dem Land schlichtweg verboten. Bauern und Bäuerinnen mit ihren Familien, Knechte, Mägde, Tagelöhner gehörten als Eigentum einem anderen, zumeist dem Adel oder dem Klerus.  Und doch schien das zunächst nicht entwürdigend – waren doch fast alle unfrei.

Ein bisher wenig in der westfälischen Geschichte beleuchtetes Kapitel schlägt Dr. Hannes Lambacher beim Themenabend des Stadtarchivs auf. Der ehemalige Archivleiter schaut dabei auch auf die fürstliche Residenzstadt Münster. Denn auch hier wie in der benachbarten Reichsstadt Dortmund galt: Wer Bürger werden wollte, musste persönlich frei sein. Wer ein ehrbares Handwerk ausüben wollte, musste  frei sein. Und doch gibt es im Stadtarchiv Münster eine große Anzahl von Dokumenten und Urkunden, die von der Leibeigenschaft zeugen. Wie ist das zu erklären?

Der Historiker skizziert ihre Entstehung, schildert die Folgen für das alltägliche Leben.  An Beispielen wird deutlich, dass die Leibeigenschaft die Menschen eben doch belastete wie Zeitgenossen, auch Bürger oder aufgeklärte Staatsmänner, urteilten. Hannes Lambacher nimmt nicht zuletzt  das mühsame Ende der Leibeigenschaft bis 1808 in Münster und Westfalen  in den Blick und ihre Umwandlung in die heute so selbstverständliche Freiheit mit den Menschen- und Bürgerrechten.

Info: Der Themenabend beginnt am Donnerstag 24. Oktober, um 18 Uhr, im Stadtarchiv, An den Speichern 8. Die Moderation übernimmt Anja Gussek, stellvertretende Leiterin des Stadtarchivs. Er ist kostenfrei. Um Anmeldung wird jedoch gebeten,  E-Mail archiv@stadt-muenster.de, Telefon (02 51) 4 92-47 01.

Quelle: Stadt Münster

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