Stadt bereitet „Soziale Erhaltungssatzung“ vor

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Weitere Untersuchungen zur Wohnsituation und Wohnbebauung im Hafen-, Hansa- und Herz-Jesu-Viertel geplant / Rat entscheidet im nächsten Jahr abschließend

Nun ist es amtlich: Im Hafen-, Hansa- und Herz-Jesu-Viertel sollen die vorhandene Zusammensetzung der Bevölkerung vor strukturellen Veränderungen geschützt und Luxusmodernisierungen weitestgehend verhindert werden. Um dies zu erreichen, hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Münster im Mai mit einem sogenannten Aufstellungsbeschluss eine „Soziale Erhaltungssatzung“ für die Grundstücke zwischen Bahnhofsbereich im Westen, Wolbecker Straße im Norden, dem Kanal im Osten und dem Hafenweg im Süden auf den Weg gebracht. Gültigkeit erlangt der Aufstellungsbeschluss mit der Veröffentlichung im Amtsblatt vom 5. Juni. Darin ist auch eine Übersichtskarte enthalten, die den genauen Geltungsbereich zeigt. Die einzelnen Flurstücke werden aufgeführt (www.stadt-muenster.de/amtsblatt.html).

Das Baugesetzbuch sieht vor, dass Gemeinden durch Satzungsbeschluss Gebiete benennen können, in denen zum Erhalt der Bevölkerungsstruktur jeder Rückbau sowie jede Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen der Genehmigung bedürfen. In der nun startenden Phase zur Vorbereitung der Erhaltungssatzung kann die Stadt Münster bei Anträgen zum Abriss von Wohngebäuden, bei Modernisierungen und Nutzungsänderungen von Wohnungen prüfen, welche Auswirkungen diese auf die Sozialstruktur des Gebietes haben könnten und sie gegebenenfalls vorläufig untersagen. So dürfen zum Beispiel Balkone nicht einfach installiert werden, Grundrisse nicht einfach verändert,  Wohnungen nicht einfach zusammengelegt oder geteilt werden. Die Zulässigkeit wird jeweils im Einzelfall beurteilt. Reine Instandsetzungsmaßnahmen können weiterhin durchgeführt werden.

Die Verwaltung wird nun in den nächsten Monaten weitere vertiefende Untersuchungen im Viertel zur sozialräumlichen Situation sowie zur Wohnsituation und Wohnbebauung durch ein externes Büro durchführen lassen, damit der Rat auf dieser Grundlage dann nach einem Jahr abschließend über die „Soziale Erhaltungssatzung“ entscheiden kann.

Die entsprechende Ratsvorlage ist unter www.stadt-muenster.de/stadtplanung abrufbar. Hier sind auch weitere Informationen rund um das Thema „Soziale Erhaltungssatzung“ zu finden sowie die ausführlichen Ergebnisse der bereits vorliegenden Voruntersuchungen. Außerdem erfahren sowohl Eigentümerinnen und Eigentümer als auch Mieterinnen und Mieter was sie im vorläufigen Satzungsgebiet Hafen-, Hansa-, Herz-Jesu-Viertel beachten müssen.

Quelle: Stadt Münster

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