Kinderbetreuung: Keine Elternbeiträge im Januar

Anträge nicht erforderlich / Daueraufträge für den Monat aussetzen / Lastschriftverfahren wird automatisch angepasst

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Wegen der weiterhin zu hohen Corona-Infektionszahlen hat Landes-Familienminister Dr. Joachim Stamp an die Eltern appelliert, ihre Kinder in der Zeit des Lockdowns bis zum 31.Januar, wenn es irgend möglich ist, zu Hause zu betreuen. Wie bereits im vergangenen Frühjahr sollen die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Betreuungsangebote an Schulen (OGS und BMB) für den Monat Januar 2021 landesweit ausgesetzt werden. So wird es auch in Münster gehandhabt. Land und Stadt tragen jeweils 50 Prozent der ausfallenden Beiträge.

Der Einzug der Elternbeiträge für den Monat Januar 2021 wird gestoppt. Eltern, die den Elternbeitrag per Dauerauftrag überweisen, werden gebeten, diesen für den Monat Februar 2021 auszusetzen, wenn das für Januar nicht mehr möglich sein sollte. Es wird empfohlen, statt eines Dauerauftrages der Stadtkasse zukünftig ein Lastschriftmandat zu erteilen. Dies hat den Vorteil, dass bei Aussetzung von Elternbeiträgen keine weiteren Schritte wie eine Änderung des Dauerauftrages notwendig werden (www.stadt-muenster.de/finanzen/stadtkasse/lastschrifteinzug).

Die endgültige Entscheidung über den Erlass der Elternbeiträge für den Januar liegt beim Rat der Stadt Münster. Nach Zustimmung des Rates, den Elternbeitrag für Januar zu erlassen, erhalten alle beitragspflichtigen Eltern einen Beitragsbescheid. Ein Antrag auf Erlass der Elternbeiträge ist nicht erforderlich.

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