Corona-Schutz aus dem DEKRA Labor

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DEKRA Essen ist eines von bisher zwei geeigneten Laboren

Beschleunigte Prüfung von Corona-Virus-Pandemie-Atemschutzmasken (CPA) für Deutschland

Erste Prüfungen starten am Montag, 23. März 2020

Prüfung von Atemmasken zum Schutz vor Corona im DEKRA Labor in Essen.

DEKRA Expertise hilft, zusätzliche Schutzmasken gegen das Corona-Virus dem deutschen Markt bereitzustellen. DEKRA Testing & Certification in Essen ist eines von zwei Laboren in Deutschland, die geeignet sind, nach einem neu erstellten Prüfgrundsatz Corona-Schutzmasken zu prüfen. Das Ziel ist es, Schutzmasken, die bislang nicht das erforderliche CE-Kennzeichen tragen können, mit gezielten Tests im Kampf gegen das Corona-Virus verfügbar zu machen.

Auf Empfehlung der EU-Kommission (2020/403) vom 13. März 2020 können die Marktaufsichtbehörden vereinfachte Verfahren für die Beschaffung von so genannten Corona-Masken definieren. Durch das Schnellverfahren sollen technisch taugliche Masken von den Marktaufsichtsbehörden zur Bereitstellung genehmigt werden können. Das heißt, Masken, die bislang nicht den aufwändigen Prozess des gemäß PSA-VO (EU 2016/425) erforderlichen EU-Konformitätsbewertungsverfahrens durchlaufen haben, können ausnahmsweise dem deutschen Markt verfügbar gemacht werden.

DEKRA Testing & Certification mit ihrem Speziallabor in Essen ist eine der beiden Stellen, die in Deutschland als notifizierte Stellen für Atemschutzmasken (FFP-Masken) anerkannt sind. Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS), München, hat jetzt DEKRA und das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) aufgefordert, einen verkürzten Prüfgrundsatz zu erstellen. Das Ziel ist, ein schnelles Verfahren zu schaffen, das eine technische Aussage über den Schutz vor Corona-Viren erlaubt und von der Marktaufsichtsbehörde akzeptiert wird.

DEKRA prüft seit Montag, 23. März 2020, bereits die ersten Muster mit dem erarbeiteten Prüfgrundsatz im Labor in Essen. DEKRA tritt dabei nicht als zertifizierende Stelle auf, sondern fertigt einen Prüfbericht und bestätigt die Übereinstimmung mit dem Prüfgrundsatz, unabhängig von Standards oder der PSA-Verordnung.

Quelle: DEKRA

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