Trunkenheit im Straßenverkehr

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Beispielfoto

Am frühen Sonntagmorgen, den 15.09.2019, gegen 01.57 Uhr, befuhr eine 26-jährige PKW-Fahrerin aus Nürnberg mit ihrem Fahrzeug den Ludgerikreis. Mit ihr im Fahrzeug befand sich ein 26-jähriger Beifahrer, ebenfalls aus Nürnberg. An der Ausfahrt zur Moltkestr. touchierte die 26-jährige mit dem rechten Vorder- und Hinterreifen ihres Fahrzeugs die dortige Bordsteinkante, setzte aber ihre Fahrt in Rtg. Weseler Str. fort. Im Verlauf der Moltkestr. wurde sie von einer Streifenbesatzung, die zu gleicher Zeit ebenfalls den Ludgerikreis befahren hatte, angehalten und kontrolliert. Hierbei stellten die Polizeibeamten Alkoholgeruch in der Atemluft der 26-jährigen fest. Ein an Ort und Stelle freiwillig durchgeführter Atemalkoholvortest ergab einen Wert von 2,02 Promille. Daraufhin wurde die Fahrzeugführerin zu einer Polizeidienststelle gebracht, wo ihr von der diensthabenden Bereitschaftsärztin eine Blutprobe entnommen wurde. Ihr Führerschein wurde sichergestellt. Ihr wurde das Führen fahrerlaubnispflichtiger Kraftfahrzeuge bis auf weiteres untersagt. Anschließend wurde sie von der Polizeidienststelle entlassen. Die 26-jährige erwartet nun ein Strafverfahren.

Quelle: Polizei Münster

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