Zuschuss für neue Heizungsanlage

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Haus- und Wohnungsbesitzer, die sich mit dem Thema Heizungswechsel beschäftigen, sollten sich auch über die neuen Fördermöglichkeiten für erneuerbare Energien informieren.

Beispielfoto

Die Höhe der Förderung wird als prozentualer Anteil der tatsächlich für den Austausch bzw. die Erweiterung der Heizungsanlage entstandenen förderfähigen Kosten berechnet.

So wird beispielsweise eine Holzpellet-Heizung mit einem Zuschuss von bis zu 45 Prozent der Kosten gefördert.

Die städtische Umweltberaterin Beate Böckenholt berät zu Fördermitteln für neue Heizungsanlagen und andere energetische Maßnahmen telefonisch unter 02 51/4 92-6767 (montags von 13 bis 18 Uhr und dienstags bis donnerstags von 10 bis 13 Uhr).

Quelle: Stadt Münster

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