Stadtrat tagt erstmals nach der Kommunalwahl

Ehrenamtliche Vertreter und Vertreterinnen des Oberbürgermeisters werden gewählt / Bezirksvertretungen bestimmen Bürgermeister und Bürgermeisterinnen / Publikum in allen Sitzungen zugelassen

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Unter Coronabedingungen starten jetzt Münsters Stadtrat und die sechs Bezirksvertretungen in ihre ersten Sitzungen nach Kommunalwahl und Stichwahl im September. All diese Sitzungen können trotz Pandemie und Teil-Lockdown stattfinden – mit allen neu gewählten politischen Vertretern und Vertreterinnen und nach dem festgesetzten Zeitplan. „Um die erforderlichen Abstände einzuhalten, tagen sämtliche Gremien in besonders großen Räumen – zum Beispiel im Rathausfestsaal oder in der Agora des Bürgerhauses Kinderhaus“, sagt Jürgen Kupferschmidt, Leiter des Amtes für Bürger- und Ratsservice sowie Schriftführer von Rat und Hauptausschuss.

Die 66 Mitglieder des neuen Stadtrates kommen – wie schon seit dem Frühjahr 2020 – in der Großen Halle  der Halle Münsterland zusammen. Münsters oberstem politischen Organ gehören Vertreter und Vertreterinnen aus zehn Parteien oder Wählergruppen an. Am Mittwoch, 11. November, findet nun die erste Sitzung des am 13. September 2020 gewählten Rates statt. Neu in den Reihen des Rates sind die Parteien Volt (zwei Sitze) und Die Partei sowie die Wählergruppe Münster-Liste MBI (jeweils ein Sitz). Erst mit Eröffnung der November-Sitzungen von Rat und Bezirksvertretungen enden die Amtszeiten der 2014 gewählten Vertreter.

Wichtigste Tagesordnungspunkte der Ratssitzung sind die Verpflichtung des Oberbürgermeisters – mit gleichzeitigem Läuten der Ratsglocke – und der Ratsmitglieder, die Wahl der ehrenamtlichen Vertreter und Vertreterinnen des Oberbürgermeisters sowie die Bildung der Ausschüsse. Eine besondere Rolle kommt dabei dem Haupt- und Finanzausschuss zu: „In dieser konstituierenden Sitzung wird auch über dessen Bildung und Besetzung entschieden. Denn wenn Ratssitzungen wegen so genannter epidemischer Lagen ausfallen müssen, kann der wesentlich kleinere Hauptausschuss sie ersetzen und mit allen Zuständigkeiten tagen. So können trotzdem Beschlüsse gefasst werden, die politische Handlungsfähigkeit bleibt gesichert“, erklärt Kupferschmidt. Diese Regelung wurde in Münster im vergangenen Mai bereits einmal umgesetzt.

Ebenfalls auf der Tagesordnung stehen Beschlüsse über die Entsendung von Ratsmitgliedern in Gremien, die schon kurz nach dem Stadtrat erstmals wieder zusammenkommen. „Darunter sind zum Beispiel der Regionalrat, der Integrationsrat und der Aufsichtsrat des Flughafens Münster/Osnabrück“, sagt Jürgen Kupferschmidt.

Schon am vergangenen Donnerstag eröffnete die Bezirksvertretung Münster-Ost die erste Sitzungsperiode der sechs Gremien, die für die Stadtbezirke Ost, Südost, Hiltrup, Mitte, West und Nord zuständig sind. Den Abschluss dieser konstituierenden Sitzungen macht am kommenden Donnerstag, 12. November, die Bezirksvertretung Münster-West. Erste Amtshandlung der neuen Bezirksvertreter und Bezirksvertreterinnen: Sie wählen aus ihren Reihen jeweils einen Bezirksbürgermeister oder eine Bezirksbürgermeisterin sowie jeweils einen oder mehrere Stellvertreter oder Stellvertreterinnen.

Zuschauer und Zuschauerinnen – wenn auch in begrenzter Anzahl – sind bei allen Sitzungen ausdrücklich zugelassen. Daran ändert auch die aktuelle Corona-Lage nichts. Alle Räume sind so ausgestattet, dass genügend Abstand gewahrt bleiben kann. „Auch ein Online-Stream wäre keine Alternative zu dieser Form der direkten Teilnahme“, betont Kupferschmidt.

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