Corona: Neue Bußgeldvorschriften und eine Bitte

508
TMITC - Ads

Glühwein, Wurst und Brötchen: Da das Verzehrverbot von Speisen und Getränken im Umkreis von 50 Metern um diejenige gastronomische Einrichtung, in der sie erworben wurden, nicht immer eingehalten wird, hat das Land NRW nun die Bußgeldvorschriften zur Corona-Schutzverordnung erweitert. Sprich: Zuwiderhandlungen werden fortan mit einem Bußgeld von 100 Euro geahndet. Auch in anderen Bereichen greift das Land NRW nun härter als bislang durch und gibt somit auch dem Kommunalen Ordnungsdienst in Münster (KOD) die Richtung vor. So wird beispielsweise das Bußgeld für den Verkauf alkoholischer Getränke zwischen 23 und 6 Uhr auf 500 Euro angehoben. Die Stadt Münster appelliert, diese Vorschriften zu beachten und zum Schutz aller Mitmenschen einzuhalten. Der KOD wird die Umsetzung kontrollieren.

Bei der 59. Sitzung des Corona-Krisenstabs am Mittwoch (9. Dezember) wurde auch über die Situation in den Alten- und Pflegeheimen während der Feiertage gesprochen. Da sich Sammelbesuche von Familienmitgliedern hier aufgrund der Pandemielage und weiterhin steigender Infektionszahlen zu einem Risikofaktor entwickeln könnten, bittet die Stadt Münster Bürgerinnen und Bürger um Abwägung, ob ein Besuch nicht auch zu einem etwas späteren Zeitpunkt möglich und sinnvoll ist. Bekanntlich gehören Bewohnerinnen und Bewohner der genannten Einrichtungen zu den bei der Impfung priorisierten Bevölkerungsgruppen.

Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zu Corona haben sollten, wenden sich bitte grundsätzlich an die städtische Hotline unter Tel. 02 51/4 92-10 77. Da derzeit eine hohe Informationsnachfrage besteht und Wartezeiten möglich sind, werden Fragen auch via E-Mail unter corona@stadt-muenster.de beantwortet.

Weitere Infos rund ums Thema Corona gibt es unter www.muenster.de/corona. Dort sind auch aktuelle Allgemeinverfügungen, die Coronaschutzverordnung und die Inzidenzwerte des LZG hinterlegt.

TMITC - Ads