Pflichtversicherung

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Die Kfz‐Haftpflichtversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Ohne diese Versicherung
kann das Fahrzeug nicht zugelassen werden und darf nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden.
Festgelegt ist das in § 1 Pflichtversicherungsgesetz:
„Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für
sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch
des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den
folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen
oder Plätzen verwendet wird.“
Hintergrund der Pflichtversicherung ist es, zu gewährleisten, dass ein Geschädigter im Falle eines Unfalls
auf jeden Fall seinen Schaden ersetzt bekommt.
Die Kasko‐Versicherungen, die jeder Fahrzeughalter für sein Kraftfahrzeug abschließen kann, sind im
Gegensatz dazu keine Pflichtversicherungen und dienen nur dazu, die eigenen Schäden ersetzt zu bekommen.

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