Auto abmelden

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Wird das Auto verkauft oder fährt es der Halter aus anderen Gründen nicht mehr, wird es abgemeldet.
Wie auch die Anmeldung ist für die Abmeldung die Zulassungsstelle zuständig. Mit der Abmeldung erlischt
die Pflicht zur KFZ Haftpflichtversicherung und es müssen auch keine KFZ Steuern mehr gezahlt werden.
Zuviel gezahlte Beträge werden sowohl von der Versicherung als auch vom Fiskus zurückerstattet. Wer
ein Fahrzeug also nicht mehr fährt, sollte es schon aus Kostengründen zeitnah abmelden.
Das kann sich auch für länger Auslandsaufenthalte lohnen oder wenn das Fahrzeug krankheitsbedingt
längere Zeit nicht mehr gefahren werden kann.
Die Abmeldung des Fahrzeugs kann in jeder beliebigen Zulassungsstelle erfolgen und ist so beispielsweise
nicht an den Hauptwohnsitz des Halters gebunden.
Vorzulegen sind bei der Abmeldung:
• Die abgeschraubten Kennzeichen zur Entwertung
• Die Zulassungsbescheinigungen I und II, ehemals Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
Soll das Fahrzeug endgültig abgemeldet werden, weil es verschrottet wurde, ist außerdem ein Verwertungsnachweis
notwendig.
Die Abmeldung muss nicht persönlich vom Halter vorgenommen werden, es ist auch keine Vollmacht
des Halters notwendig, wenn das Fahrzeug von einer dritten Person abgemeldet werden soll.

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