Autoverkauf privat

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Der private Autoverkäufer kann anders als der gewerbliche Autoverkäufer die Sachmängelhaftung im
Kaufvertrag völlig ausschließen. Allerdings wird die Haftung nicht automatisch ausgeschlossen, sondern
der Ausschluss muss im Kaufvertrag vermerkt werden. Das geschieht durch Klauseln wie „Gekauft wie
gesehen“.
Der private Autoverkäufer ist jedoch verpflichtet, dem Kaufinteressenten ungefragt Auskunft über alle
ihm bekannten Mängel des Fahrzeugs zu geben. Dazu gehören auch Unfallschäden, auch wenn sie längst
repariert wurden. Versäumt der Verkäufer diese Auskünfte zu geben, muss er das Fahrzeug im Zweifelsfall
zurücknehmen und dem Käufer den Kaufpreis erstatten.

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