Welche Wohnungs­größe gilt bei einer Miet­erhöhung?

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Nach § 558 Abs. 1 BGB kann der Vermieter unter bestimmten Voraus­setzungen vom Mieter die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur orts­üblichen Vergleichs­miete verlangen. Bei der Bemessung der orts­üblichen Vergleichs­miete spielt unter anderem die Größe der Wohnung eine Rolle. Nun ist es aber möglich, dass die tatsächliche Wohnungs­größe, von der im Mietvertrag vereinbarten, abweicht. Welche Größe gilt in diesem Fall für die Miet­erhöhung? Ist die tatsächliche oder vertraglich vereinbarte Quadrat­meter­zahl maßgeblich?

Welche Wohnungsgröße gilt bei einer Mieterhöhung?

Der Bundes­gerichts­hof hat im November 2015 entschieden, dass eine Miet­erhöhung nach § 558 BGB auf der Basis der tatsächlichen Wohnfläche zu erfolgen hat. Dies gelte nach Ansicht der Bundes­richter unabhängig davon, ob im Mietvertrag eine abweichende Wohnfläche angegeben und wie hoch die Abweichung von der tatsächlichen Wohnfläche ist. § 558 BGB solle es dem Vermieter ermöglichen, eine angemessene, am örtlichen Markt orientierte Miete zu erzielen. Für den Vergleich sei deshalb allein der objektive Wohnwert der zur Miet­erhöhung anstehenden Wohnung maßgeblich, während etwaige Ver­einbarungen der Miet­vertrags­parteien über die Wohnungs­größe im Mieterhöhungsverfahren keine Rolle spielen können. Andernfalls würden nicht die tatsächlichen, sondern vertraglich fingierte Umstände berücksichtigt (Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.11.2015, Az. VIII ZR 266/14).

Der Bundes­gerichts­hof hält an seiner früheren Rechtsprechung, dass der Vermieter sich an einer im Mietvertrag zu niedrig angegebenen Wohnfläche festhalten lassen müsse, wenn die Abweichung nicht mehr als zehn Prozent betrage (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.07.2009, Az. VIII ZR 205/08), nicht mehr fest. Entsprechendes gilt für den umgekehrten Fall, dass die Wohnfläche im Mietvertrag zu groß angegeben ist. In diesem Fall kann der Vermieter die Miete gemäß § 558 BGB ebenfalls nur auf der Grundlage der tatsächlichen (niedrigeren) Wohnfläche erhöhen.

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