Vom Zahlen der Kaltmiete bei vorzeitigem Auszug

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„Zieht der Mieter im April aus, obwohl das Mietverhältnis erst im Juni endet, muss er bis zum Ende der Laufzeit nur noch die Kaltmiete zahlen.“

„Manche Mieter kommen tatsächlich auf diese Idee“, berichtet Geiler vom Nürnberger Mieterbund, „weil sie in diesem Zeitraum ja kein Wasser mehr verbrauchen, keinen Strom nutzen und keinen Müll produzieren.“ Dem Vermieter stehen aber die vereinbarten Betriebskostenvorauszahlungen bis zum letzten Tag des Mietverhältnisses in voller Höhe zu, so der Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes in Nürnberg. „Auch wenn der Mieter früher auszieht, befreit ihn das nicht von seiner Pflicht die Nebenkosten zu bezahlen“, sagt Geiler. Ergibt sich ein Überschuss, erstattet der Vermieter diesen – wie gehabt –  mit der Betriebskostenabrechnung wieder zurück.

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