Heller Hautkrebs, Handekzeme und Kontaktallergien sind häufigste Hauterkrankungen im Job

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Symbolfoto

Hauterkrankungen machen den größten Teil der bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gemeldeten Berufserkrankungen aus. Häufigste Krankheitsbilder sind durch Feuchtarbeit ausgelöste Handekzeme, Kontaktallergien und seit 2015 auch durch UV-Strahlung verursachter heller Hautkrebs. Besonders betroffen von Kontaktallergien oder Handekzemen sind Berufsgruppen wie Reinigungspersonal, Friseure, Pflegepersonal, Lebensmittelhersteller, Küchenpersonal oder Beschäftigte in Metallberufen. „Die natürliche Schutzfunktion der Haut hält dauerhaftem Kontakt mit Feuchtigkeit, Reinigungsmitteln, Lösemitteln, Alkalien und Säuren nicht stand. „Als Folge kann ein Abnutzungsekzem, gekennzeichnet durch Rötung, Trockenheit, Schuppung, Einrisse und Juckreiz, entstehen, das bei weiterer Einwirkung der schädigenden Stoffe und mangelndem Hautschutz in ein chronisches Ekzem übergehen kann. Darüber hinaus können potenzielle Allergene leichter in die Haut eindringen und zu Sensibilisierungen führen“, erläutert Dr. Wiete Schramm, Fachgebietsleiterin Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland.

Lange Kleidung, Kopfbedeckung und Sonnencreme schützen vor UV-Licht

Auch mechanische Schädigung, UV-Strahlung und Staub können die Haut belasten. Durch UV-Strahlung ausgelöster weißer Hautkrebs ist eine der häufigsten Berufskrankheiten beispielsweise in der Baubranche. „Erwerbstätige, die draußen direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind – etwa im Straßen-, Garten- oder Landschaftsbau -, sollten exponierte Körperstellen durch Sonnencreme schützen und eine Kopfbedeckung, lange Kleidung sowie Helme mit Nackenschutz tragen“, sagt Schramm.

Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für zielgerichtete Prävention

Spezielle Hautrisiken einer bestimmten Tätigkeit muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und daraus entsprechende Schutzmaßnahmen ableiten. Dazu zählen der Ersatz hautschädigender Substanzen, das Tragen von Schutzausrüstung, technische Maßnahmen wie Abschattung, Hautschutzmaßnahmen – also Hautschutz, -reinigung und -pflege – sowie organisatorische Änderungen im Arbeitsablauf. Arbeitsmediziner von TÜV Rheinland helfen Unternehmen bei der Planung und Umsetzung solcher Maßnahmen und beraten Arbeitgeber und Beschäftigte zum Thema Hautschutz.

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