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Markenrecht

Hier versuchen wir komplexe Fragen einfach zu erklären, doch was ist überhaupt das Markenrecht ?

Markenrechte können auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene bestehen. Man unterscheidet zwischen Wortmarken (der geschriebene Name) und Bildmarken, beispielsweise die grafische Darstellung eines Logos. Dementsprechend gibt es nationale Marken, EU-Marken und IR-Marken. Um Markenrechte wirksam abzusichern, ist es im ersten Schritt erforderlich, den voraussichtlichen territorialen Wirkungsbereich des künftigen Markeninhabers festzustellen. Dabei kann es schon allein im Hinblick auf Aktivitäten im weltweit zugänglichen Internet sinnvoll sein, den Markenschutz über das eigene Land hinaus zu erstrecken.

Im zweiten Schritt ist durch eine Markenrecherche in den einschlägigen Markenregistern der in Betracht kommenden Länder festzustellen, ob bereits ältere Rechte in dem betreffenden Land existieren, die einen neuen Markenschutz ausschließen.

Falls dies nicht der Fall ist, muss im dritten Schritt die Marke auf die speziellen Bedürfnisse des künftigen Markeninhabers zugeschnitten werden. Hierbei geht es sowohl um die Auswahl und Gestaltung der Marke selbst als auch um deren korrekte Klassifizierung anhand der Klasseneinteilung der Waren und Dienstleistungen nach Nizzaer Klassifikation, damit der Markenanmelder in seinen künftigen Aktivitäten mit der Marke optimal abgesichert ist.

Schließlich kann im letzten Schritt für die so ausgewählte Marke eine Markenanmeldung ausgearbeitet und prioritätswahrend bei dem betreffenden Markenamt hinterlegt werden. Nun muss noch die dreimonatige Widerspruchsfrist abgewartet werden, bevor die Marke formell bestandskräftig wird und im Geschäftsverkehr verwendet werden kann – das ®-Zeichen darf nun dem Markennamen angefügt werden. Mit erfolgreichem Abschluss des Registrierungsverfahrens erhält der Anmelder eine Markenurkunde.

Kollision von Markenrecht und Domainrecht?

Besondere Probleme kann die Frage aufwerfen, ob eine eingetragene und geschützte Marke die Eintragung und Nutzung einer Internet-Domain hindern kann. Generell gilt: Der berechtigte Markeninhaber kann vom unberechtigten Domainbetreiber Unterlassung der Nutzung und Übertragung der Domain verlangen. Allerdings nur, wenn die Domain für die von der Marke geschützten Waren und Dienstleistungen genutzt wird. Darüber hinausgehende Ansprüche sind möglich (zum Beispiel Schadensersatz), hängen aber vom Vorliegen von Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz beim unberechtigten Domainbetreiber ab, wobei im gewerblichen Rechtsschutz an die Beachtung der erforderlichen Sorgfalt strenge Anforderungen gestellt werden.